Im Normalfall erhalten Sie im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens Ihres Wagens nur den aktuellen Zeitwert ersetzt. Bei Tarifen mit der Leistung ‘Neuwertersatz’ bekommen Sie den Neuwert des Fahrzeuges ersetzt, sofern der Wagen ein festgelegtes Alter noch nicht erreicht hat. Die Altergrenze liegt je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Ein Tarif mit Neuwertersatz ist in jedem Fall für alle Neuwagen empfehlenswert.
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