Spricht man von ‘grober Fahrlässigkeit’, so bezieht sich dies meist auf die Kfz Kaskoversicherung. Es handelt sich hierbei um Schäden, deren Kosten die Versicherung gar nicht oder nur teilweise übernimmt, weil der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Doch auch im Rahmen von Haftpflichtschäden gibt es diesen Tatbestand, hier kann die Versicherung Leistungen zumindest teilweise vom Kunden zurückfordern.
Doch wann ist man grob fahrlässig? Hier einige Beispiele:
- Das Fahrzeug ist bei einem Unfall nicht im ordnungsgemäßen technischen Zustand.
- Das Fahrzeug wird mit steckendem Zündschlüssel und/oder Papieren (Fahrzeugschein/-brief) abgestellt und verlassen.
- Der Fahrer telefoniert während der Fahrt oder ist durch andere Tätigkeiten abgelenkt, wodurch ein von ihm verschuldeter Unfall entsteht.
Bei ‘grober Fahrlässigkeit’ ist der Versicherungsschutz also (größtenteils) ausgeschlossen. Bei einigen Anbietern wird auf diesen ‘Ausschluss der groben Fahrlässigkeit’ aber explizit verzichtet. Dieses wichtige Leistungsmerkmal ist vor allem in Premium-Tarifen enthalten. Im Tarifvergleich können Sie explizit solche Anbieter filtern.
weiter: die Mallorca-Police
