Freie Werkstattwahl / Werkstattbindung

Viele Tarife enthalten eine sogenannte ‘Werkstattbindung’. Das bedeutet: im Schadensfall müssen Sie Ihr Fahrzeug in einer vom Versicherer ausgewählten Werkstatt reparieren lassen. Dafür zahlen Sie einen geringeren Beitrag. Wenn Sie lieber die Werkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen wollen, sollten Sie einen Tarif ohne Werkstattbindung wählen. Außerdem sollten Sie beachten, dass bei Neuwagen aufgrund der Herstellergarantie eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben sein kann.